Mit uns auf der sicheren Seite

Der Schutz Ihrer Daten und der Ihrer Kund:innen ist wichtig und die Umsetzung einer Datenschutzkonformität oft nicht ganz einfach. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen und bieten Ihnen Datenschutzbeauftragte mit der nötigen Expertise – damit Sie und Ihre Daten sicher sind.

So können Sie sorglos über die crossover protection Denkinger GmbH & Co. KG externe Datenschutzbeauftragte buchen und müssen sich um den Datenschutz und die Compliance Ihres Unternehmens keine Sorgen mehr machen.

Tagesseminar Datenschutz

Mit unserer Expertise rund um das Thema Datenschutz unterstützen wir professionell und zielorientiert mit

  • Beratung zu den Themen Datenschutz und Informationssicherheit
  • Datenschutz-Audits
  • Die Schulung von Mitarbeitenden

und bringen Ihr Unternehmen schnell und effizient auf ein adäquates Datenschutzniveau gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung.

Auch der Schutz ihrer geschäftsgeheimnisse ist wichtig

Doch nicht nur der Schutz personenbezogener Daten durch die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist wichtig, sondern auch der Schutz der Geschäftsgeheimnisse. Denn diese wertvollen Informationen machen den Erfolg Ihres Unternehmens aus und sollten nicht in fremde Hände gelangen.

Hier profitieren Sie gleich doppelt von unserer Expertise, denn ein gutes Schutzkonzept für personenbezogene Daten, wie wir es für Sie DSGVO-konform entwickeln, lässt sich auch als Basis für den Schutz Ihrer Geschäftsgeheimnisse verwenden. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell!

Wie gehen wir vor?

Im Rahmen einer Gap-Analyse stellen wir die Datenschutz-Bedarfe in Ihrem Unternehmen fest und unterbreiten Ihnen ein Angebot zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Die Datenschutzorganisation für Ihre Unternehmung(en) bilden wir auf einem DSGVO-konformen Onlineportal ab. So behalten Sie jederzeit den Überblick.

Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Umsetzung (nur zwingend) notwendiger Maßnahmen wie bspw.

  • der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • der Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung
  • Regelungen für Dienstleister
  • Erstellung von Sicherheitsanweisungen
  • Schulungen

In welchen anwendungsfällen ist datenschutz besonders wichtig?

Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen und muss überall beachtet werden.
Häufige Anwendungsfälle sind zum Beispiel

Gesundheitswesen

  • Online-Terminvergabe Arzt
  • eArztbrief
  • Telemetrie
  • ePatientenakte

KMU / Industrie

  • Social Media
  • ePersonalakte
  • CRM
  • Digitalisierung allgemein

Öffentlicher Sektor

  • Vorgangsbearbeitung
  • Fallbearbeitung
  • Bilderkennung
  • weitere Systeme

Was bedeuten die dsgvo und geschäftsgeheimnisgesetz?

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage nach der Veröffentlichung am 25. Mai 2016 in Kraft. Unmittelbar wirksam wurde die EU DS-GVO nach einer Übergangsphase von zwei Jahren am 25. Mai 2018.

Die EU DS-GVO ist mit 99 Artikeln und 173 Erwägungsgründen deutlich umfangreicher als das bisherige deutsche Bundesdatenschutzgesetz und weitere nationale Datenschutzgesetze.

Vordringlichstes Ziel der europäischen Datenschutzreform war, das Datenschutzrecht innerhalb Europas stark zu vereinheitlichen. Außerdem sollte das Datenschutzrecht modernisiert werden, um Antworten auf Fragen zu geben, die sich aus der Digitalisierung und Globalisierung ergeben.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung werden die erweiterten Kontroll-/Prüf-Befugnisse durch eine Ausweitung des Bußgeldrahmens flankiert (Art. 83 DSGVO). So sind für bestimmte Rechtsverstöße Bußgelder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, beziehungsweise 20 Mio. Euro, zulässig, wobei der jeweils höhere Wert gilt.

Im Bereich der Wirtschaft führen die neuen Regelungen zu einer Harmonisierung und Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen auf dem europäischen Markt.

Wer bisher schon ein Datenschutzmanagement bzw. eine Datenschutzorganisation installiert hat und die entsprechenden Regelungen und Maßnahmen wie z.B.

  • Führung von Verfahrensverzeichnissen
  • Datenschutz- und Sicherheitskonzepte
  • Maßnahmen für die IT-Sicherheit

umgesetzt hat, kann mit weniger Aufwand entsprechend erforderliche Anpassungen vornehmen.

Die Prinzipien der neuen europaweit geltenden Regelungen im Umgang mit personenbezogenen Daten sind unter anderem

  • Rechtmäßigkeit
  • Verhältnismäßigkeit
  • Transparenz (Rechenschafts- und Nachweispflichten)
  • Zweckbindung
  • Datensparsamkeit
  • Gewährleistung der Datensicherheit

sowie eine unabhängige Aufsicht und wirksame Sanktionierung.

Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung geht mit einer bewussten Stärkung der Betroffenenrechte einher. „Ein unionsweiter wirksamer Schutz personenbezogener Daten erfordert die Stärkung und präzise Festlegung der Rechte der betroffenen Personen“ heißt es daher ausdrücklich in Erwägungsgrund (ErwGr) Nr. 11. Hauptpfeiler der neuen Betroffenenrechte sind neben dem strengeren Haftungsregime und den neu eingeführten Einzelansprüchen vor allem die ausgeweiteten Transparenzpflichten bei der Datenverarbeitung.

Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist in Deutschland am 26. April 2019 in Kraft getreten. Es sichert wichtige Geschäftsinformationen ab und betrifft große Unternehmen genauso wie KMU. Aber Vorsicht: Informationen sind durch das Gesetz nur geschützt, wenn Unternehmen aktiv werden!

Mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) hat der deutsche Gesetzgeber die sogenannte Know-how-Schutz-Richtlinie der EU umgesetzt. Durch dieses neue Regelwerk existiert nun ein eigenständiges Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Zusätzlich zur EU DS-GVO bringt das Gesetz neue Pflichten für Unternehmen mit sich. Es geht um den Schutz vor einer Offenlegung von Betriebsgeheimnissen gegenüber unberechtigten Dritten. Wichtige Geschäftsinformationen sollen abgesichert werden, unabhängig davon, ob diese personenbezogene Daten enthalten.

Das GeschGehG dient dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung. Dazu werden Geschäftsgeheimnisinhaber:innen z. B. Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen Rechtsverletzer an die Hand gegeben.

Geschützt werden also Informationen von einem gewissen wirtschaftlichen Wert, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind. Hierzu können alle Informationen zählen, von denen man nicht möchte, dass jemand außerhalb des Unternehmens Kenntnis davon erlangt. Beispiele dafür sind Rezepturen, Kundenlisten oder auch Rabattstaffelungen. Der Begriff „Geheimnis“ ist relativ weit gefasst.

Von zentraler Bedeutung ist hierbei allerdings, dass nur solche Informationen vom Gesetz geschützt sind, die durch angemessene Schutzmaßnahmen abgesichert sind! Dies stellt eine wesentliche Änderung zur bisherigen Handhabung dar.

 

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Professioneller Datenschutz

Wir bieten Ihnen externe Datenschutzbeauftragte zum Schutz Ihrer Daten und setzen alle notwendigen Maßnahmen für Sie um.
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Sehr gerne unterstützen wir Sie und kümmern uns um den Schutz Ihrer Daten und Geschäftsgeheimnisse.

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